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Technisches Hilfswerk 
Einheiten und Aufgaben

 

Das Technische Hilfswek

  

T wie Technik - H wie Hilfe - W wie weltweit. 
Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff, ob aus dem Fernsehen, aus der Zeitung oder von Ihrem Ortsverband ganz in Ihrer Nähe. THW-Helferinnen und -Helfer sind im Einsatz, retten Menschenleben und bergen Sachgüter, ob bei den Eisenbahnunglücken der letzten Jahre in Norddeutschland, bei den verheerenden Hochwassern an Rhein und Mosel oder zahlreichen anderen Einsätzen im Inland, bei denen kompetente technische Hilfe gefragt ist. Doch auch im Ausland sind die Helferinnen und Helfer mit dem Zahnrad sehr beliebt, ob als "Water-People" bei der Trinkwasseraufbereitung in den Flüchtlingslagern in Somalia (1993) und in Zaire rund um Goma (1994-95) oder beim Aufbau von Flüchtlingslagern, wie zum Beispiel in Aserbaidschan oder nach den Erdbeben 1992 und 1995 in der Türkei. Die Männer und Frauen mit den ultramarinblauen Autos sind ein Garant für effektive Hilfe.

Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesanstalt, die dem Bundesinnenministerium untersteht. In 669 Ortsverbänden engagieren sich ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Das THW gliedert sich weiterhin in in acht Länderverbände und 66 Geschäftsführerbereiche.
  

 

Die Einheiten im Überblick

 
  • Technischer Zug (TZ)

    • Zugtrupp (ZTr)

    • 1. Bergungsgruppe (1. BGr)

    • 2. Bergungsgruppe (2. BGr)

  • Fachgruppen (FGr)

    • FGr Infrastruktur

    • FGr Wassergefahren

    • FGr Wasserschaden/Pumpen

    • FGr Brückenbau

    • FGr Führung & Kommunikation

    • FGr Trinkwasserversorgung

    • FGr Räumen

    • FGr Ortung

    • FGr Elektroversorgung

    • FGr Ölschaden

    • FGr Logistik

    • FGr Beleuchtung

    • FGr Sprengen

      FGr SEEBA

      FGr SEEWA

 

Wann kommt das THW zum Einsatz?

 

Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist gesetzlich geregelt. Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Polizeirevier, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes. Wenn bei größeren Schadensereignissen bzw. im Katastrophenfall die THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung, Polizeidirektion etc.) bei den zuständigen THW-Geschäftsstellen angefordert werden. Grundsätzlich stimmt das THW seine Einsatztaktik mit der anfordernden Behörde ab. Die Alarmierung erfolgt in der Regel durch Funkalarmempfänger über die zuständigen Leitstellen.
 

 

 

 
Quelle: Broschüre "Einheiten und Aufgaben"
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
   
 

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