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Gemeinnützigkeit auf allen Ebenen

 
       
   

Okay – es gibt wirklich spannendere Themen in der THW-Jugend und Gedanken an das Finanzamt wecken wohl bei den wenigsten wahre Glücksgefühle. Und überhaupt: Was geht das die Ortsjugend an? Sollen „die in Bonn“ sich drum kümmern!

„Die in Bonn“ kümmern sich auch – in Zukunft sogar noch viel stärker als bisher. Mit einer offensiven Kampagne soll ein hochgestecktes Ziel erreicht werden: Möglichst bald sollen alle Landes- und Ortsjugenden als gemeinnützig anerkannt sein. Mit Arbeitshilfen und beratender Unterstützung wollen wir Euch dabei helfen Eure Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Ihr habt richtig gelesen: Es geht um Eure Gemeinnützigkeit – nicht um die von irgendwelchen „Oberen“. Jede einzelne Ortsjugend hat es selbst in der Hand, vom Finanzamt anerkannt zu werden – und das liegt nicht am „Abschieben“ von Problemen sondern am Steuerrecht.

Aber keine Sorge: Das Ganze ist halb so wild wie es sich anhört. Natürlich braucht es ein wenig guten Willen, ein paar Gespräche und ein wenig Schreibarbeit – Ihr werdet jedoch überrascht sein, wie unkompliziert es (meistens) läuft. Fragt mal bei Nachbar-OV’s nach, die ihren Gemeinnützigkeits-Bescheid schon längst in der Tasche haben.

Gemeinnützigkeit – was ist das?

Unter Gemeinnützigkeit kann sich wohl fast jeder etwas vorstellen. Irgendwie geht es um Spenden, um Vereine und dass man was für die Allgemeinheit tut. Was Gemeinnützigkeit genau ist, steht in in der Abgabenordnung. Das ist die Verordnung, in der geregelt ist, wer warum wie viel Steuern zahlen muss. Und ab § 51 geht’s um gemeinnützige „Körperschaften“.

Liebhaber von Gesetzestexten finden das nicht gerade übersichtliche und schwer am Stück zu lesende Gesamtwerk auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministerium (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3866.pdf). Für alle anderen hier in groben Zügen um was es dort geht.

Gemeinnützigkeit heißt im Fachjargon eigentlich Steuerbegünstigung. Damit ist gemeint, daß bestimmte Steuern nicht oder nur in geringer Höhe bezahlt werden müssen. Am wichtigsten ist dabei die sogenannte Körperschaftssteuer - die kann man sich als eine Art Einkommensteuer für Vereine oder andere Körperschaften vorstellen. Gemeinnützige Körperschaften sind von der Körperschaftssteuer befreit, soweit sie keine „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe“ unterhalten (z.B. Wurstverkauf beim Strassenfest, Werbeartikelverkauf).

Vorteil ist, daß nun selbst Zuwendungsbestätigungen (früher: Spendenbescheinigungen) ausgestellt werden dürfen. Außerdem hängen einige andere Vergünstigungen (z.B. örtliche Zuschüsse, Rundfunkgebührenbefreiung, Beteiligung an öffentlich geförderten Sammlungen etc) von der Gemeinnützigkeit ab.

Nachteil ist, daß nun schärfere Regeln für die Buchführung und die praktische Arbeit gelten. Verlangt wird in der Regel eine kaufmännische Buchführung (mit gängigen EDV-Programmen locker zu bewältigen). Außerdem muß bei allen Ausgaben und Einnahmen darauf geachtet werden, daß man sich im Rahmen der Ziele der THW-Jugend bewegt. Wirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Verkauf auf dem Straßenfest oder Getränkeverkauf in der Jugendgruppe) müssen gesondert ausgewiesen werden und dürfen kein Defizit verursachen. Außerdem muß man sich mit reinen Mitgliederfesten oder Touristik-Ausflügen zurückhalten. Die Finanzämter verschicken in der Regel alle drei Jahre einen Bogen zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit, in den hauptsächlich die Jahresabschlüsse eingetragen werden müssen.

Gemeinnützigkeit hat nix mit e.V. zu tun

Im Steuerrecht spricht man nicht von Vereinen sondern von Körperschaften. Eine eigenständige Körperschaft zeichnet sich unter anderem durch eine eigene Ordnung (Satzung), durch eigene Organe (Vorstand oder Leitung) und durch eigenes Vermögen (eigene Kasse) aus.

Dem Finanzamt ist es ganz egal, ob ein Verein beim Amtsgericht eingetragen ist oder nicht. Die ganze Sache mit dem e.V. steht nämlich in einem ganz anderen Gesetz, das wiederum mit Steuern nix zu tun hat.

Für die Gemeinnützigkeit muss es noch nicht einmal überhaupt ein Verein sein. So gibt es zum Beispiel auch gemeinnützige GmbH’s oder Stiftungen oder Gesellschaften oder .... Dagegen gibt es aber auch e.V.’s, die nicht gemeinnützig sind, z.B. der ADAC.

Alle diese verschiedenen Formen von Gesellschaften und Zusammenschlüssen nennt das Finanzamt einfach Körperschaft. Und so wie eine einzelne Person Einkommensteuer zahlt (oder auch nicht) zahlt eine Körperschaft Körperschaftssteuer (oder auch nicht).

Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten muss also eine Ortsjugend nicht selber e.V. werden.

Die Ortsjugend als Steuerzahler?

Für das Finanzamt lässt sich das einfach abhaken:

4      eigene Jugendordnung: Jede Ortsjugend kann sich laut Satzung eine eigene Ordnung geben – eine Musterordnung stellen wir Euch zur Verfügung

4      eigener Vorstand: Laut Satzung hat der Ortsjugendleiter für die Ortsjugend die gleiche Stellung wie ein Vorstand

4      eigene Kassenführung: Jede Ortsjugend verwaltet ihre Kasse selbst – ohne Einfluss der Landes- oder Bundesebene

Aber die Ortsjugend ist doch Teil der Bundesjugend!

Richtig! Trotzdem werden regionale Untergliederungen, also zum Beispiel die Ortsjugend, als eigene „Steuersubjekte“ anerkannt, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.

5 Schritte zur Gemeinnützigkeit

Schritt 1: Jugendordnung schreiben

PC-Benutzer sind in fünf Minuten fertig. Wir haben für Euch eine Musterordnung in Word geschrieben und von der Finanzverwaltung prüfen lassen. Wer sich’s einfach machen will, ersetzt einfach alle „XXX-Stadt“ durch den Namen seines Ortsverbandes. Ihr könnt die Ordnung aber auch noch weiter ausgestalten. So könnt Ihr beispielsweise die Ortsjugendleitung um zusätzliche Posten vergrößern oder die Aufgabenteilung der verschiedenen Funktionsträger näher definieren. Bitte sprecht Euch mit der Landesjugendleitung frühzeitig ab, damit sich keine Widersprüche zur Landes- oder Bundessatzung einschleichen.

Schritt 2: Prüfung der Jugendordnung

Euren Entwurf habt ihr ja sicher bereits der Landesjugend zum Überfliegen zugeschickt. Wenn nicht, solltet ihr das nachholen.

Dann geht ihr zum Finanzamt und gebt dem zuständigen Sachbearbeiter (Körperschaften) Euren Entwurf zur Prüfung. Laßt dem guten Menschen ausreichend Zeit für diese Arbeit. Am besten teilt ihr in einem Begleitschreiben mit, dass ihr beabsichtigt, diese Jugendordnung zu errichten (so heißt das nämlich offiziell) und nennt auch schon den Termin, wann Eure Ortsjugendversammlung dazu stattfinden soll. Wie gesagt, ausreichend Zeit geben - vier Wochen kann das schon dauern.

Wenn ihr nichts hört, ruft mal an und fragt nach. Aber: Die Leute sind auch nur Menschen - also nicht jeden Tag drängeln, aber auch nicht erst 10 Minuten vor der Versammlung nachfragen.

Wenn sich aus Sicht des Finanzamtes noch Stolpersteine in der Ordnung befinden, sagt euch das der Sachbearbeiter. Nehmt euch die Zeit, diese Punkte soweit mit ihm zu besprechen, bis ihr sicher seid, alles verstanden zu haben, denn manchmal ist das Verwaltungsdeutsch (das Beamte tagtäglich gewohnt sind) nicht immer für Nichtverwalter gleich verständlich. Wenn es sich nur um Formulierungen handelt, empfehlen wir, den Vorschlag des Finanzamtes zu übernehmen. Bei schwerwiegenderen Problemen empfehlen wir, euch mit der Landesjugendleitung kurz zu beraten.

Wenn nur kleine Änderungen an Eurem Entwurf nötig sind, ist es meist nicht erforderlich, das gesamte Werk noch einmal einzureichen. Dies empfiehlt sich jedoch, wenn größere inhaltliche Mängel festgestellt wurden. In jedem Fall solltet ihr aber vor der Verabschiedung der Jugendordnung mit eurem Sachbearbeiter Einigkeit hergestellt haben.

Schritt 3: Ortsjugendversammlung

Das Finanzamt möchte das Protokoll der „Gründungsversammlung“ haben. Das bedeutet, dass ihr eine Ortsjugendversammlung mit allen Mitgliedern einberuft. Auf dieser Versammlung beschließt ihr die Jugendordnung und wählt alle in der Ordnung genannten Funktionsträger. Außerdem müsst ihr beschließen, wie hoch der Ortsanteil des Mitgliedsbeitrages sein soll.

Vergesst nicht, alles genau zu protokollieren. Das Protokoll sollte vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben sein. Außerdem solltet ihr alle Teilnehmer der Versammlung auf der letzten Seite der verabschiedeten Jugendordnung unterschreiben lassen.

Das Protokoll und die Jugendordnung mit den Originalunterschriften schickt ihr mit einem netten Schreiben an das Finanzamt.

Schritt 4: Achtzehn Monate auf Bewährung

Wenn ihr keinen Fehler gemacht habt, flattert Euch nach einiger Zeit eine sogenannte „Vorläufige Bescheinigung“ ins Haus. Diese gilt 18 Monate lang. Mit dieser Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass alle grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen. Ob ihr tatsächlich gemeinnützig seid wird immer im Nachhinein per Steuerbescheid festgelegt. Das heißt, man lässt Euch jetzt erst einmal in Ruhe arbeiten und wirtschaften und erst wenn auch eure Arbeit zur Jugendordnung passt und das Ganze geprüft wurde, gibt’s einen endgültigen Bescheid für das abgelaufene Jahr.

Am Ende der 18 Monate bekommt ihr Post vom Finanzamt. Drin ist ein Formular zur „Körperschaftssteuer-Erklärung“. Wenn Ihr nicht mehr als 35.000 € mit allen wirtschaftlichen Betätigungen wie Wurst- oder Getränkeverkauf, Flohmarkt oder Tombola eingenommen habt, seid ihr mit zwei Kreuzchen fertig (abgesehen von Name, Anschrift u.s.w.). Dazu legt Ihr dann noch eine Übersicht, welche Arten von Einnahmen (z.B. Zuschüsse, Beiträge, Verkaufserlöse) und Ausgaben (z.B. Verwaltung, Fahrtkosten, Zeltlager, Gruppenstunden, Wareneinkauf) ihr so hattet und in welcher Höhe. Und wenn Ihr einen Jahresbericht  habt, legt ihr den auch noch dazu.

Schritt 5: Lesen, Lernen, Richtig machen

Damit ihr nicht schon bald eure Gemeinnützigkeit wieder los seid, informiert euch gründlich bei den Finanzbehörden über die für euch wichtigen Regelungen. Es gibt bei den Finanzministerien gute Broschüren, die das Wichtigste zusammen fassen. Und achtet auch auf den äußerst sorgfältigen Umgang mit Spendenbescheinigungen. Lieber am Anfang etwas zu genau arbeiten, als eine böse Überraschung erleben.

Lasst Euch helfen!

Die wenigsten von Euch sind wohl zur THW-Jugend gekommen, um sich mit Buchführung und Steuern zu beschäftigen. Andererseits gibt es im THW und in den Helfervereinigungen ja durchaus Leute, die sich mit so was auskennen und denen das vielleicht sogar (ein ganz kleines bisschen) Spaß macht.

Also: Redet mit dem Kassenwart der Helfervereinigung. Vielleicht kann er ja auch für Euch die Buchführungsarbeit machen – meist haben die Kassenwarte sich ja bereits ein Buchungssystem auf dem PC angelegt und können ohne größeren Aufwand eine weitere Kasse mit bearbeiten.

Oder fragt mal bei den Eltern Eurer Jugendlichen nach – vielleicht ist ja jemand dabei, der was kaufmännisches gelernt hat (Steuerberater wäre natürlich der Glücksgriff).

Noch Fragen?

Zunächst einmal könnt Ihr Euch an die Landesjugendleitung oder die Bundesjugendleitung wenden, wenn irgendetwas aus unserer Anleitung nicht funktioniert oder ihr zusätzliche Fragen habt.

Außerdem könnt ihr Euch natürlich auch aus dem Internet mit Info’s versorgen.

Wer wissen will, was das Finanzamt weiß, findet alle Verordnungen, Durchführungsrichtlinien uns sonstige Highlights der gehobenen Verwaltungsliteratur beim Bundesministerium der Finanzen unter
http://www.bundesfinanzministerium.de   

 
   
 

Satzung der THW-Jugend e.V.

 

Musterortssatzung für die THW Jugend

     
 

Hinweise zur Gemeinnützigkeit

 

Gegenüberstellung Gemeinnützigkeit

 
       

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